Allgemeine Geschäftsbedingungen der GAB21 GmbH für Telekommunikations- und sonstige Leistungen
 
1. Gegenstand 
 
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsgrundlagen für die Vertragsverhältnisse über Leistungen zwischen der GAB21 GmbH, Fritz-Börner Str. 5b, D-86929 Penzing, Telefon: +49 (0) 8191 6499 200, Email: info gab21.de und ihren Kunden. 
 
1.2 Die Vertragsbedingungen, zu denen neben den AGB auch die Leistungsbeschreibungen der GAB21 GmbH in der jeweils gültigen Form gehören, werden im Internet unter www.GAB21.de veröffentlicht. Sie werden auf Anforderung zugesandt. Soweit dort keine abweichenden Regelungen getroffen sind, gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen des TKG. 
 
1.3 Von diesen AGB oder anderen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sich die GAB21 GmbH damit ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Ansonsten ist die Anwendung abweichender Geschäftsbedingungen ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn GAB21 GmbH diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat oder der Kunde Bezug auf abweichende Geschäftsbedingungen nimmt. 
 
1.4 Die GAB21 GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB oder andere Vertragsbedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich wird. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht. Die GAB21 GmbH wird auf diese Folge in der Mitteilung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch der GAB21 GmbH als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt. 
 
1.5 Die aktuellen AGB und anderen Vertragsbedingungen sind jederzeit im Internet unter www.GAB21.de abrufbar. 
 
2. Leistungen, Einschränkungen der Leistungspflicht 
 
2.1 Das Angebot der GAB21 GmbH ist ausschließlich für Unternehmer im Sinne des EU-Umsatzsteuerrechtes bestimmt und umfasst Leistungen im Umfang der jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Die Leistungen werden in der Regel durch die GAB21 GmbH beauftragte Netz- bzw. Rechenzentrumsbetreiber erbracht. 
 
2.2 Zur Nutzung des jeweiligen Netzes bzw. der Netzdienste ist die vorherige Freischaltung durch die GAB21 GmbH erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung können über das jeweilige Netz und Netze anderer angeschlossener Betreiber bzw. über das jeweilige Rechenzentrum die in den Leistungsbeschreibungen festgehaltenen Dienste genutzt werden. 
 
2.3 Die Leistungsverpflichtung der GAB21 GmbH gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Belieferung des von der GAB21 GmbH beauftragten Netz- bzw. Rechenzentrumsbetreibers, soweit die GAB21 GmbH mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden der GAB21 GmbH beruht. 
 
2.4 Die GAB21 GmbH behält sich ferner vor, Leistungen für zwingend erforderliche technische Wartungs- oder Reparaturarbeiten für einen angemessenen Zeitraum pro Einzelfall zu unterbrechen. 
 
2.5 Wird die Erbringung einer Leistung infolge höherer Gewalt unmöglich oder unzumutbar erschwert, verlängert sich die Frist zu ihrer Erbringung - auch bei bereits bestehendem Verzug - um die Dauer der Behinderung und einen sich anschließenden angemessenen Zeitraum für die Wiederinbetriebnahme. Der höheren Gewalt stehen hoheitliche Eingriffe, Streiks, Aussperrungen, Stromausfall und sonstige unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der GAB21 GmbH gleich. Falls die Behinderung länger als 2 Wochen andauert, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 
 
2.6 Die GAB21 GmbH wird dem Kunden die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen, soweit möglich mindestens eine Woche im Voraus, in Textform ankündigen und bereits gezahlte Entgelte für nicht verfügbare Leistungen dem Kunden erstatten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern die Nichtverfügbarkeit nicht von der GAB21 GmbH zu vertreten ist. 
 
3. Zustandekommen des Vertrages, Weiterveräußerung, Abtretung, Sicherheitsleistung 
 
3.1 Der Anschlussinhaber (Kunde) beantragt die von ihm gewünschten Leistungen auf dem Auftragsformular (Angebot) der GAB21 GmbH. Er hält sich an sein Angebot zwei Wochen, gerechnet ab dem Tag der Angebotserstellung, gebunden. Die Annahme durch die GAB21 GmbH erfolgt ausdrücklich oder mittelbar mit der Freischaltung durch die GAB21 GmbH. Zur Annahme eines Angebots ist die GAB21 GmbH nicht verpflichtet. 
 
3.2 Angebote der GAB21 GmbH in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - stets freibleibend und unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote hält sich die GAB21 GmbH für einen Zeitraum von zwei Wochen, gerechnet ab dem Tag der Angebotserstellung, gebunden. 
 
3.3 Eine gewerbliche Weiterveräußerung von vereinbarten Leistungen oder eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis an Dritte durch den Kunden darf nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit der GAB21 GmbH erfolgen, wobei als Dritte in diesem Sinne auch verbundene Unternehmen des Kunden gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz gelten. 
 
4. Vertragsdauer und ordentliche Kündigung 
 
4.1 Das Vertragsverhältnis über die jeweilige Leistung wird, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen. 
 
4.2 Der Kunde kann, sofern nicht anders vereinbart, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist mit schriftlicher Erklärung kündigen. Eine ordentliche Kündigung durch die GAB21 GmbH kann schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen erfolgen. Die GAB21 GmbH stellt zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung die Leistungserbringung ein. Die ggf. erforderliche Umstellung zu einem anderen Anbieter obliegt dem Kunden. 
 
4.3 Im Fall einer Entschaltung der Anbietervoreinstellung (Preselection) ohne vorherige Kündigung durch den Kunden, muss die GAB21 GmbH davon ausgehen, dass die Entschaltung ohne Kundenzustimmung stattgefunden hat und wird die Anbietervoreinstellung daher wieder einrichten, bis die ordentliche Kündigung des Kunden schriftlich die GAB21 GmbH erreicht. 
 
5. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen 
 
5.1 Die GAB21 GmbH stellt dem Kunden die erbrachten Leistungen auf Grundlage der jeweils gültigen Preislisten und allgemeinen Berechnungsgrundsätze in der Regel monatlich direkt in Rechnung. Bei geringfügigen Monatsbeträgen ist die GAB21 GmbH berechtigt, Rechnungen für einen Zeitraum bis zu drei Monaten zu erstellen. Entgelte sind jeweils nach Leistungserbringung zu zahlen. Die Rechnungen sind jeweils mit Zugang zur Zahlung fällig. Rechnungsbeträge müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang dem Konto der GAB21 GmbH gutgeschrieben sein. Reklamationen zu einer Rechnung müssen unverzüglich, spätestens aber 6 Wochen ab Rechnungsdatum, schriftlich geltend gemacht werden. Die Unterlassung einer rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. Die GAB21 GmbH wird in den Rechnungen auf diese Folge gesondert hinweisen. Für eventuelle Nachberechnungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. 
 
5.2 Bei vereinbartem Einzug der Rechnungsbeträge im Lastschriftverfahren ist der Kunde verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. 
5.3 Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug, berechnet die GAB21 GmbH die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. 
 
5.4 Die vom Kunden an Dritte zur Abgeltung von Leistungen der GAB21 GmbH gezahlten Entgelte begründen für den Kunden erst dann die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gegenüber der GAB21 GmbH wenn diese Beträge von den Dritten an die GAB21 GmbH weitergeleitet worden sind. In den Fällen bei denen die GAB21 GmbH die Entgelte, unabhängig davon, ob sie direkt vom Kunden oder einem Dritten gegenüber der GAB21 GmbH zu leisten sind, nicht erhalten hat, besteht die Zahlungsverpflichtung des Kunden unabhängig von der Zahlung gegenüber dem Dritten fort. 
 
6. Speicherung von Verbindungsdaten 
 
6.1 Die Verbindungsdaten können von der GAB21 GmbH zur Abrechnung und Missbrauchsprävention unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen verarbeitet und gespeichert werden. 
 
6.2 Die Verbindungsdaten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von der GAB21 GmbH gespeichert. 
 
7. Pflichten des Kunden 
 
7.1 Der Kunde hat der GAB21 GmbH alle für das Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung wesentlichen Umstände, insbesondere jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seiner Wohn- oder Geschäftsanschrift, seiner Telefon- und Faxnummer, seiner E-Mail-Adresse, seines Kontos bzw. seiner Bankverbindung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Das gleiche gilt für die Kündigung, Änderung oder Übertragung seines Teilnehmeranschlusses und der damit verbundenen Rufnummern bei der Deutschen Telekom oder einem anderen Anbieter. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Anzeigepflicht ist der Kunde verpflichtet, die GAB21 GmbH den ihr hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 
 
7.2 Der Kunde hat der GAB21 GmbH Störungen oder Schäden im Rahmen der Leistungen unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Endgeräte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. 
 
7.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vertraglichen Leistungen nur von ihm oder Dritten, denen er die Nutzung gestattet hat, in Anspruch genommen werden. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch von ihm zugelassene Nutzung durch Dritte entstanden sind. Entgelte, die durch eine unbefugte Nutzung durch Dritte entstanden sind, hat der Kunde ebenfalls zu tragen, es sei denn, er hat die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten. 
 
7.4 Der Kunde muss in regelmäßigen kurzen Abständen Sicherungskopien von verlustgefährdeten Daten zu erstellen, um so sicherzustellen, dass die Daten bei Verlust mit möglichst geringem Aufwand wiederhergestellt werden können.
 
7.5 Zur kontinuierlichen Verbesserung der Sprachqualität ist die GAB21 GmbH berechtigt, den Telefonnetzbetreiber nach eigenem Ermessen auszusuchen und zu wechseln. Falls regulierte Prozesse dies erfordern, ermächtigt der Kunde die GAB21 GmbH zur Abgabe entsprechender Willenserklärungen im Namen des Kunden, um die Umstellung zur ermöglichen. Der Kunde ist auf Nachfrage verpflichtet, diese Willenserklärungen ggf. schriftlich zu bestätigen.
 
7.6 Der Kunde sichert zu, dass Telefonnummern, mit deren Übernahme er die GAB21 GmbH beauftragt, frei von Rechten Dritter sind.
 
8. Sperre 
 
8.1 Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen über einen Zeitraum von mehr als zwei (2) Wochen in Verzug, kann die GAB21 GmbH den Telefonanschluss auf Kosten des Kunden und nach Maßgabe des § 45k TKG sperren. In Übereinstimmung mit dem
TKG sind dann Telefonate nur noch eingeschränkt bzw. gar nicht mehr möglich. Für die Sperre erhebt die GAB21 GmbH einen pauschalierten Schadensersatz i.H.v. EUR 20,00. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten, genauso kann die GAB21 GmbH einen nachweislich höheren Schaden geltend machen. Für die Dauer der Sperre bleibt der Kunde weiterhin zur Zahlung der nutzungsunabhängigen Entgelte verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer
Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt.
 
8.2 Ohne vorherige Androhung und Einhaltung einer Frist ist die GAB21 GmbH berechtigt, Leistungen zu sperren, wenn 
 
a) der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung, insbesondere gemäß 9.1 b) bis f), des Vertrags-Verhältnisses gegeben hat oder 
 
b) eine Gefährdung der von der GAB21 GmbH genutzten Einrichtungen, insbesondere des Netzes bzw. Rechenzentrums oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder 
 
c) das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für die in der Zwischenzeit erbrachten Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist. 
 
8.3 Im Fall der berechtigten Sperre berechnet die GAB21 GmbH dem Kunden eine Pauschale von EUR 25,00, es sei denn, die GAB21 GmbH weist einen höheren Schaden nach. Dem Kunden steht ausdrücklich der Nachweis offen, dass die GAB21 GmbH nur ein geringerer oder gar kein Schaden im Zusammenhang mit der Sperre entstanden ist. Entsprechendes gilt für einen eventuellen Wiederanschluss nach der Sperre. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt hiervon unberührt. 
 
8.4 Die Rechte der GAB21 GmbH aus § 321 BGB bleiben unberührt. 
 
9. Fristlose Kündigung 
 
9.1 Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die GAB21 GmbH insbesondere vor, wenn 
 
a) die Voraussetzungen gemäß 8.2 b) oder c) erfüllt sind oder 
 
b) der Kunde eine gemäß 3.4 geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab schriftlicher Anforderung erbracht oder eine verbrauchte Sicherheit nicht wieder aufgefüllt hat oder 
 
c) nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die zu erheblichen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen oder 
d) die Zahlungsunfähigkeit oder Kreditunwürdigkeit des Kunden feststeht, weil z.B. ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist oder 
 
e) der Kunde eine Leistung missbräuchlich nutzt, bei der Nutzung gegen Strafbestimmungen verstößt, die Nutzung insbesondere im Zusammenhang mit für verfassungswidrig erklärten oder terroristischen Unternehmungen erfolgt oder dem Zweck der Verbreitung von Inhalten Gewalt verherrlichender, pornographischer oder sonstiger sittenwidriger oder extremistischer Art dient oder hierfür ein hinreichender Tatverdacht besteht, wobei dem Kunden im Fall der Sperre bei hinreichendem Tatverdacht die Möglichkeit der Gegendarstellung offen steht oder 
 
f) der Kunde ohne ausdrückliche Zustimmung der GAB21 GmbH einen gewerblichen Weiterverkauf an Dritte durchführt oder durchgeführt hat, oder das hierfür mit der GAB21 GmbH vereinbarte Volumen um mehr als 20% überschritten hat oder voraussichtlich überschreiten wird oder 
 
g) der Netz- bzw. Rechenzentrumsbetreiber für die betreffende Leistung gleich, aus welchem Grund - seinen Dienst einstellt. 
 
9.2 In den Fällen 9.1 a) bis f) hat der Kunde an die GAB21 GmbH jedenfalls die nutzungsunabhängigen Entgelte zu zahlen, die im Falle ordentlicher Kündigung bis zum Vertragsende angefallene wären, es sei denn, die GAB21 GmbH weist einen höheren Schaden nach. Dem Kunden steht ausdrücklich der Nachweis offen, dass die GAB21 GmbH nur ein geringerer oder gar kein Schaden im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung entstanden ist. Ziff. 8.3 bleibt unberührt. 
 
10. Haftung der GAB21 GmbH 
 
10.1 Die Haftung der GAB21 GmbH für 
- Schäden des Kunden infolge des Fehlens einer garantierten Eigenschaft
- Schaden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der 
GAB21 GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt.
 
10.2 Für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden haftet die GAB21 GmbH nur, sofern diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte.
 
10.3. Die Haftung der GAB21 GmbH für einfache Fahrlässigkeit ist des Weiteren auf den Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt. Für sonstige, entferntere Schäden haftet die GAB21 GmbH nicht.
 
10.4. Sofern nach Ziffer 10.2 ein Ersatz sog. reiner Vermögensschäden in Betracht kommt, ist dieser in jedem Fall auf EUR 12.500,00 beschränkt.
 
10.5. Die GAB21 GmbH haftet grundsätzlich nicht in Fällen höherer Gewalt, auch nicht wegen einer Beeinträchtigung oder eines Ausschlusses seiner Pflichten aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von GAB21 GmbH liegen (z.B. Systemstörungen bei Vorleistungslieferanten der GAB21 GmbH). Die GAB21 GmbH haftet ebenfalls nicht für von GAB21 GmbH veranlasste Zugangsbeschränkungen, sofern die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, dies erfordern.
 
10.6. Für Vermögensschäden aufgrund eines Datenverlusts haftet GAB21 GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit, soweit der Kunde seine Verpflichtung nach Absatz 7 erfüllt hat. Die Haftung ist ausgeschlossen, sofern der Datenverlust auf Systemstörungen, Inkompatibilitäten oder Fehlkonfigurationen an der Hard- oder Software des Kunden zurückzuführen ist.
 
10.7. Die Haftungsbeschränkung nach§ 44a TKG bleibt von Vorstehendem unberührt.
 
10.8. GAB21 GmbH haftet ausschließlich für Leistungen die in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen ausgeführt sind nicht aber z.B. die notwendige Netzinfrastruktur.
 
10.9. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen nach dieser Bestimmung gelten auch für Ansprüche des Kunden gegen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von GAB21 GmbH. 
10.10 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die GAB21 GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen auf Vollständigkeit zu prüfen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, im Fall der Arglist sowie im Fall gegebener Garantien bleibt unberührt.
 
11. Datenschutz 
 
Die GAB21 GmbH und die von der GAB21 GmbH beauftragten Dienstleister dürfen personenbezogene Daten des Kunden (Bestandsdaten) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten, speichern und nutzen, soweit dies zur Begründung, Änderung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Ebenso dürfen die GAB21 GmbH und die von der GAB21 GmbH beauftragten Dienstleister die Verbindungsdaten im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten, speichern und nutzen, sowie mit den Netzbetreibern austauschen, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Soweit keine gesetzlichen Vorschriften die weitere Verarbeitung und insbesondere die Aufbewahrung der Daten verlangen oder die ausdrückliche Erlaubnis durch Gesetz oder Einwilligung des Kunden vorliegt, werden die Bestandsdaten zum Ende des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht. 
 
12. Rücktrittsrecht 
 
Die GAB21 ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich nachträglich wesentliche Leistungshindernisse ergeben, die die Vertragserfüllung (z.B. technisch) unmöglich machen.
 
13. Bonitätsprüfung 
 
Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden behält sich die GAB21 GmbH vor, Informationen zum bisherigen Zahlverhalten, sowie Wahrscheinlichkeitswerte zu einem künftigen Verhalten, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen, einzuholen. 
 
14. Hardware 
 
14.1 Die GAB21 GmbH bietet optional Endgeräte (Server, Hardphones, Softphones und sonstige Endgeräte) an. Die Bestellung von technischen Geräten durch den Kunden gilt als verbindlich Angebot an die GAB21 GmbH zum Abschluss eines Kaufvertrages. Der Kaufvertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Geräte durch die GAB21 GmbH zustande. Sämtliche Geräte verbleiben bis zur vollständigen Leistung des Kaufpreises im Eigentum von der GAB21 GmbH.
14.2. Die GAB21 GmbH Dienstleistung ist ausschließlich mit von GAB21 GmbH zertifizierten Endgeräten zu betreiben. Bei Gebrauch nicht zertifizierter Endgeräte übernimmt die GAB21 GmbH keine Haftung und/oder Gewährleistung.
14.3 Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten sowie der Abklärung aller technischen Fragen und setzen die Erfüllung aller anderen erforderlichen Mitwirkungspflichten des Käufers voraus. Sie
verstehen sich stets ausschließlich der Transportdauer.
14.4 Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
14.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der GAB21 GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, etc.) sind auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von der GAB21 GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen GAB21 GmbH die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
14.6 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die GAB21 GmbH von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
14.7 Sofern die GAB21 GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, steht dem Käufer ein Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des
Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf
grober Fahrlässigkeit.
14.8 Die GAB21 GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer
selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist.
14.9 Betreffs „Gefahrenübergang“ gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht mit der Übergabe der Produkte, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
14.10 Bzgl. „Annahmeverzug“ gilt: Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist die GAB21 GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Die GAB21 GmbH kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
14.11 Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer GAB21 GmbH als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1 % des Nettorechnungswertes, höchstens jedoch 30 Euro pro Woche, zu bezahlen - es
sei denn, der Käufer weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann die GAB21 GmbH den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
14.12 Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, auf schriftliches Abnahmeverlangen schweigt, oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die GAB21 GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die GAB21 GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20 % des vereinbarten Brutto-Kaufpreises – es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach - oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
14.13 Gewährleistung/IP-Endgeräte und Zubehör: Die Leistungserbringung erfolgt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
14.14 Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
14.15 Ist die von der GAB21 GmbH gelieferte Ware mangelhaft, so ist die GAB21 GmbH zunächst zur Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache (Neulieferung) berechtigt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der GAB21 GmbH über. Im Falle der Reparatur werden die erforderlichen Aufwendungen nur insoweit ersetzt, als diese nicht dadurch erhöht worden
sind, dass die Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist.
14.16 Stellt die GAB21 GmbH bei dem Einschicken der Sache zur Reparatur fest, dass diese nicht defekt sind, werden von der GAB21 GmbH Überprüfungs- und Versandkosten berechnet.
14.17 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ein unberechtigter Mangel berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
14.18 Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
14.19 Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels des gelieferten Produkts verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Für gebrauchte Produkte ist die Gewährleistung ausgeschlossen. § 444 BGB sowie Schadensersatzansprüche des Käufers nach Maßgabe der Ziff. 19.7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.
14.20 Als Beschaffenheit des Produkts gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpassungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Produkts dar. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist die GAB21 GmbH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage nicht entgegen steht.
14.21 Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch die GAB21 GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
14.22 Unberührt bleiben die Rechte des Käufers aus §§ 478, 479 BGB.
 
15. Termine und Verzug 
15.1 Bei den von der GAB21 GmbH für die Bereitstellung der vertraglichen Leistung genannten Terminen (z.B. Realisierungstermine) handelt es sich um ungefähre Angaben, es sei denn, sie sind von GAB21 GmbH ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden. Sollte GAB21 GmbH Termine nicht einhalten können, wird GAB21 GmbH den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen neuen Termin mitteilen.
15.2. Nimmt der Kunde die von der GAB21 GmbH bereitgestellte vertragliche Leistung nicht an (z.B. indem er erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht vornimmt) kann GAB21 GmbH den Kunden hierzu unter Fristsetzung auffordern. Befindet sich der Kunde im Verzug mit der Annahme kann die GAB21 GmbH die vereinbarten einmaligen und/oder monatlichen Entgelte berechnen und ggf. weitere Rechte gem. §§ 300 ff. BGB geltend machen.
15.3. Ist ein Termin für den Besuch eines Servicetechnikers beim Kunden vereinbart worden, wird der Kunde während des von der GAB21 GmbH genannten Zeitfensters erreichbar sein. Ist ein weiterer Servicetermin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten
hat erforderlich, ist der Kunde verpflichtet, die GAB21 GmbH die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu erstatten.
15.4. Gerät die GAB21 GmbH mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn die GAB21 GmbH eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen.
 
16. Verbindungsentgelte
 
16.1 Der Kunde ist verpflichtet, jede Nutzung seines Anschlusses zu vergüten, die er zu vertreten hat.
16.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, welche durch den Nutzer oder den Mitbenutzer verursacht worden sind. Dies gilt auch bei missbräuchlicher Nutzung, soweit er nicht nachweist, dass ihm keine Pflichtverletzung zur Last zu legen ist.
 
17. Rechnungsstellung
 
17.1 Der Kunde erhält von der GAB21 GmbH in der Regel monatlich eine Rechnung. Die Rechnungszustellung erfolgt als onlineRechnung an eine vom Kunden anzugebende E-Mail-Adresse.
17.2 Bei der Nutzung von offline-gebillten Mehrwertdiensten (z. B. 118xx, 0900er) kann es, in Abhängigkeit von Vorleistungen Dritter, zu zeitlichen Verzögerungen bei der Abrechnung dieser Nutzung sowie zu Ungenauigkeiten bei aktuellen Kostenstatistiken kommen.
 
18. Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibungen und Preise
 18.1. Die GAB21 GmbH ist berechtigt, die AGB, Leistungsbeschreibungen und Preise mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von GAB21 GmbH für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung wird dem Kunden jeweils schriftlich einen Monat vorher mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht der Änderung zu widersprechen, wenn er sie beispielsweise für unzumutbar erachtet. Der Widerspruch muss in diesem Fall innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung beim Kunden schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist hierfür das Datum des Zugangs bei der GAB21 GmbH. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, so gelten die Änderungen und/oder Ergänzungen als genehmigt. Die GAB21 GmbH wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs ist die GAB21 GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
18.2. Bei Preisanpassungen im Bereich regulierter Entgelte (z.B. lnterconnectpreise, TAL-Entgelte) um mehr als 5% zu Ungunsten der GAB21 GmbH bzw. bei grundlegenden Änderungen regulierter Entgelte aufgrund gerichtlicher oder
regulatorischer Entscheidungen (z.B. Wegfall der Entgeltgenehmigungspflicht, Einführung zusätzlicher Entgelte) und hierdurch bedingter Änderungen der Einkaufspreise von der GAB21 GmbH um mehr als 5% zu Ungunsten von der GAB21 GmbH hat die GAB21 GmbH das Recht, die monatlichen und nutzungsabhängigen Entgelte sowie die einmaligen Entgelte mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zum Wirksamwerden der regulatorischen Änderung entsprechend anzupassen. Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht in diesem Fall nicht. Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht zudem nicht, sofern durch regulatorische Entscheidungen die gültigen Entgelte zwischen der GAB21 GmbH und dem Kunden gesetzlich neu festgelegt werden (z.B. Festsetzungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ("Bundesnetzagentur") im Bereich von Premium-Diensten, Massenverkehrsdiensten u.Ä.). In diesem Fall gelten die
festgesetzten Entgelte unmittelbar. Die GAB21 GmbH informiert den Kunden unverzüglich über diese Festsetzungen.
18.3 Bei Änderungen der Terminierungspreise (Verbindungspreise) ins Ausland seitens der Carrier um mehr als 5% zu Ungunsten von der GAB21 GmbH, hat die GAB21 GmbH das Recht, die monatlichen und nutzungsabhängigen Entgelte unter Berücksichtigung der gebotenen Wirtschaftlichkeit mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat entsprechend anzupassen. Die GAB21 GmbH hat in diesem Zusammenhang das Recht, betroffene Zielländer/Destinationen gemäß
veränderter Einkaufskonditionen auch anderen Regionen zuzuweisen, auch wenn damit die Anwahl der jeweiligen Destination nicht mehr über einen Flat-Tarif möglich wird. Ein Anrecht seitens des Kunden auf Entschädigungszahlung durch die GAB21 GmbH für anfallende Mehrkosten gibt es nicht.
18.4 Die GAB21 GmbH ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
 
19. Vertragslaufzeit und Kündigung
 
19.1 Die Vertragslaufzeit für die Nutzung der Softwareprodukte oder eines Internet- / Sprachanschlusses richtet sich nach dem im Vertrag angegebenen Zeitraum und beginnt mit der Bereitstellung der Dienstleistung durch die GAB21 GmbH. Für die
Bestellung von einzelnen Nebenstellen oder SIP Sprachkanälen gibt es keine Mindestlaufzeit. Die Kündigungsfristen für die Bereitstellungsverträge betragen
jeweils 4 Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der jeweilige Vertrag um den im Erstvertrag gewählten Vertragszeitraum. Die fortlaufende automatische Vertragsverlängerung ist dabei jeweils auf maximal 12 Monate begrenzt. 
 
19.2 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die GAB21 GmbH beispielsweise dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät oder
Die GAB21 GmbH Kenntnis davon erhält, dass ein als Geschäftskunde angemeldeter Kunde tatsächlich als Privatverbraucher einzuordnen ist.
 
19.3. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
 
19.4 Die GAB21 GmbH ist zur fristlosen Kündigung des Vertrags und Sperrung der Leistungen insbesondere berechtigt, wenn:
a) ein Fall des Missbrauchs oder der Verdacht einer Straftat besteht,
b) der Kunde seine Zahlungen nachhaltig (z.B. 2 Monate in Folge) einstellt,
c) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird oder in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauernd nicht nachkommen kann,
d) der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht erfüllt,
e) wenn der Kunde unrichtige Angaben gemacht hat, die für das Vertragsverhältnis von Bedeutung sind.
 
19.5 Wird das Vertragsverhältnis aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vorzeitig beendet, so hat er alle in Folge des Vertrages angefallenen Aufwendungen, insbesondere für bereits durchgeführte Arbeiten, geleistete oder zu leistende
Zahlungen an Dritte sowie für den notwendigen Abbau bereits installierter technischer Einrichtungen zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn die GAB21 GmbH den Vertrag aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, kündigt. In diesen
 
20. Geltungsbereich
 
20.1 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine
Anwendung, wenn GAB21 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die AGB gelten auch dann
ausschließlich, wenn GAB21 in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des
Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als
Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Geschäfte der Parteien, ohne dass GAB21 in jedem Einzelfall
wieder auf sie hinweisen müsste; über Änderungen der AGB wird GAB21 den Kunden in diesem Fall
unverzüglich informieren.
 
20.2 Die AGB gelten in Verbindung mit dem Vertrag, den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, dem Service
Level Agreement (SLA), der jeweils aktuellen Preisliste und dem Telekommunikationsgesetz (TKG). 
Bei unterschiedlichen Angaben zum gleichen Thema gilt folgende absteigende Rangfolge der Vertragsdokumente:
1. Vertrag (höchster Rang)
2. Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreement (SLA), aktuelle Preislisten
3. AGB (niedrigster Rang)  
 
20.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle schriftliche Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor den
AGB.
 
20.4 Service Level Agreement Dokumente kann der Kunde unter info@GAB21.de oder telefonisch jederzeit anfordern.
 
21. Umsatzsteuer im EU-Ausland 
 
Betreibt der Kunde sein Unternehmen in einem EU-Mitgliedsstaat und nicht in Deutschland, versteht sich das vom Kunden zu zahlende Entgelt ohne Umsatzsteuer. Der Kunde verpflichtet sich, die Transaktionen als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln, soweit dies gesetzlich optional zulässig oder erforderlich ist. Die von der GAB21 GmbH auszustellenden Rechnungen enthalten die nach dem anzuwendenden Umsatzsteuerrecht erforderlichen Angaben. Der Kunde ist verpflichtet, der GAB21 GmbH die hierfür erforderlichen Angaben unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 
 
22. Sonstige Vereinbarungen 
 
22.1 Die GAB21 GmbH hat das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden (auch Teile davon) von Sprach- und Internetanbindungen auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Der Kunde kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten. 
 
22.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 
 
22.3 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen der GAB21 GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. 
 
22.4 Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 
 
22.5 Gerichtsstand ist Landsberg. 
 
Stand: 02.12.2021